AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von DH-Colorworks
Gültig für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kostenvoranschläge, die mit einem Design verbunden sind, entgeltlich sind. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Pläne und Zeichnungen geistiges Eigentum von DH-Colorworks bleiben. Diese dürfen nicht kopiert und nicht an dritte Personen weitergegeben werden, außer es wird ein Planungsauftrag vereinbart, dann darf der Kunde über alle Pläne und Zeichnungen verfügen und gehen diese in seinen Besitz über.
Die Preise unserer Angebote sind aufgrund der aktuellen Produktions- und Materialkosten erstellt und sind daher bis zur Auftragserteilung bzw. deren Bestätigung freibleibend. Mit den angegebenen Preisen bleiben wir unseren Kunden 1 Monat lang ab der Offertannahme im Wort.
Zur Leistungsausführung ist unser Unternehmen erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Wird eine Ware auf Grund von Angaben des Kunden gefertigt, so haftet unser Unternehmen nicht für die Tauglichkeit dieser. Folgende Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar: Farben, Strukturen, Design u.a.
Der Kunde ist verpflichtet Teillieferungen anzunehmen, welche auch in Rechnung gestellt werden dürfen.
Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten angegebene Liefertermine als voraussichtliche Termine. Spätestens 7 Tage vor diesem voraussichtlichen Liefertermin ist mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Im Falle unseres Verzuges in der Erbringung der Leistung, ist unser Vertragspartner verpflichtet eine Nachfrist von einem Monat zu gewähren.
Sofern nicht anders bestätigt, sind bei Beginn 50 % der Auftragssumme und bei Fertigstellung der Rest der Auftragssumme zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist unser Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über der jeweiligen Bankrate der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Der Kunde verpflichtet sich im Falle seiner Säumigkeit, unserem Unternehmen die anfallenden Mahn- und Inkassogebühren zu ersetzen.
Die Gewährleistung für Mängel, welche die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe hatte, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Ö-Normen. Es gilt aber jedenfalls vereinbart, dass unser Unternehmen berechtigt ist, sich von allfälligen Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch zu befreien, dass in angemessener Frist in zumutbarer Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachgetragen bzw. die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie ausgetauscht wird. Trotz bestehender Mängel ist der Kunde nicht berechtigt, den gesamten Werklohn zurückzubehalten. Das Zurückhaltungsrecht ist mit der zweifachen Höhe der zu behebenden Mängelbehebungskosten begrenzt und erlischt mit der Mängelbehebung.
Unsere Produkte werden auftragsbezogen gefertigt. Eine Rücknahme ist daher nicht möglich. Ein Storno oder eine Änderung des Auftrages kann nur einvernehmlich vereinbart werden, wenn der Auftrag noch nicht in die Produktion genommen wurde und dann nur unter Abgeltung der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten.
Unser Unternehmen haftet nur für Schäden, die auf grobes Verschulden oder Vorsatz zurückzuführen sind. Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten alle anderen ihr Gültigkeit.
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens. Gerichtsstand ist Bezirksgericht Hallein, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes.